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Mediation

Mediation als außergerichtliches
Streitschlichtungsverfahren:
ein kooperativer Zugang bei Differenzen
im Wirtschafts-, Familien-, Erb-,
Nachbarschafts- und Arbeitsrecht.

 

Mediation ist eine Verhandlung zwischen Konfliktparteien in Anwesenheit eines neutralen Dritten, des Mediators. Der Mediator ist kein Ersatzrichter, sondern verhilft den Streitparteien vielmehr dazu, einen zwischen ihnen aufgetretenen Konflikt selbstständig, fair und im Einvernehmen zu lösen. Der Vermittler sorgt dafür, dass jeder zu Wort kommt, niemand beleidigt wird und das Gespräch strukturiert abläuft.
Bei der Mediation entscheiden ausschließlich die Parteien, worüber sie verhandeln und wie sie ihren Konflikt lösen wollen. Die Freiwilligkeit der Parteien ist somit unbedingte Voraussetzung einer Mediation.
Die Mediation dient der gütlichen Einigung und fragt nicht nach der Schuld, sondern danach, wie die Parteien in Zukunft miteinander umgehen wollen. Hier zeigt sich der wesentliche Charakter der Mediation, nämlich ihre Lösungs- und Zukunftsorientiertheit.